• Blomberg bei Bad Tölz | Fluggebiet von Thermik-Flug

Allgemeine Beförderungsbedingungen

Voraussetzung für einen Tandemflug

Jeder, der körperlich gesund und zwischen ca. 30 kg und 110 kg leicht ist, kann mitfliegen. Thermik-Flug verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Gutschein namentlich genannte Person mit einem für 2 Personen zugelassenen Gleitsegel als Passagier zu befördern. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Thermik-Flug. Die Bedingungen erkennt der Passagier mit Anmeldung/Bestellung und/oder Begleichen des Rechnungsbetrages und/oder mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und/oder durch Einlösung eines Gutscheins an.


Termine, Durchführung und Bezahlung

Die Buchung eines Passagierfluges erfolgt durch Anmeldung bzw. Bestellung eines Gutscheins. Die Anmeldung bzw. Bestellung eines Gutscheins kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Messenger-Dienst erfolgen. Der Termin des Passagierfluges wird mit Thermik-Flug mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Messenger-Dienst abgestimmt und durch Thermik-Flug mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Messenger bestätigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz bestätigter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse am Flugtag nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.

Der Passagier/Besteller eines Flugtermins/Gutscheins verpflichtet sich durch die Anmeldung/Bestellung verbindlich zur Bezahlung des Flugpreises. Der Flugpreis ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (durch Anmeldung) ist der Flugpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zahlbar. Die Buchung wird durch Thermik-Flug mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Messenger-Dienste bestätigt. Bei Bestellung eines Gutscheins ist der Flugpreis unverzüglich per Rechnung zu bezahlen. Der Gutschein erlangt erst Gültigkeit mit Begleichung des Flugpreises und wird erst nach Zahlungseingang (vorab oder nach Begleichen der zugesandten Rechnung) aktiviert/freigeschaltet.

Bei Buchung eines Passagierfluges besteht ein Rücktrittsrecht bis spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung, bei Kauf eines Gutscheins besteht ein Rücktrittsrecht ohne Begründung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Gutscheins. Ein späterer Widerruf ist ausgeschlossen. Die Kosten der Rücksendung des Gutscheins werden durch Thermik-Flug getragen.

Das Fluggelände wird wetterabhängig von dem Tandempiloten bestimmt. Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt ebenso der Pilot. Es ist immer der Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände) für ungeeignet hält.

Die Kosten für die Anreise in das Fluggelände trägt der Passagier. Die Kosten für Bergbahnfahrten und Ähnliches (ggf. Landeplatzgebühr) sind nicht im Flugpreis enthalten. Die ALL-IN-ONE-Pakete beinhalten eine Bergbahn-Auffahrt. Weitere Fahrtkosten, die z.B. wetterbedingt entstehen (Bergbahn-Talfahrt) sind nicht im Preis enthalten.

Gutscheine für Tandemflüge haben eine Laufzeit von 3 Jahren (gesetzliche Verjährungsfrist). Wird die durch den Gutschein zugesicherte Dienstleistung nicht innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen, so verliert dieser seine Gültigkeit und verfällt. Ist eine Inanspruchnahme der durch den Gutschein zugesicherten Leistung an mindestens drei vereinbarten Terminen nicht möglich, so verlängert sich die Laufzeit des Gutscheins automatisch um weitere sechs Monate. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nicht. Gleichzeitig ist eine Rückgabe des Gutscheins wegen Nicht-Inanspruchnahme ausgeschlossen. Dies gilt nicht beim Vorliegen von Gründen, die durch den Gutscheinaussteller zu vertreten sind. Falls der Passagier einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann und diesen nicht innerhalb einer Frist von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, verfällt der Gutschein. Der Gutschein-Käufer verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dem Gutschein-Empfänger die Allgemeinen Beförderungsbedingungen bekannt zu machen.


Der Tandemflug

Der Passagier hat pünktlich zum vereinbarten Flugtermin zu erscheinen. Erscheint der Passagier zum vereinbarten Flugtermin unentschuldigt nicht oder mit erheblicher Verspätung, oder sagt er den Flug innerhalb einer Frist von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, kann Thermik-Flug die Durchführung des Fluges zu einem anderen Termin verweigern, ist aber gleichwohl berechtigt, vom Teilnehmer den vollen Flugpreis zu fordern. Thermik-Flug muss sich aber den Wert desjenigen anrechnen lassen, welchen er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine erhebliche Verspätung liegt insbesondere dann vor, wenn Thermik-Flug den Flug nicht mehr durchführen kann, ohne hierdurch den Ablauf nachfolgender bereits vereinbarter Flugtermine zu stören. Die Einlösung von Gutscheinen entfällt ebenfalls der Maßgabe entsprechend, dass der Gutschein seine Gültigkeit verliert und vom berechtigten Passagier nicht mehr eingelöst werden kann.

Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen zu haben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen.

Der Passagier verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.

Der Passagier verpflichtet sich, für den Flug entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), feste Schuhe (über die Knöchel reichend) zu tragen. Thermik-Flug verpflichtet sich, Helm und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Bei minderjährigen Passagieren wird die Einwilligung der/des Sorgeberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters benötigt.

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dies dient seiner eigenen Sicherheit.

Wir weisen darauf hin, dass es beim Gleitschirmfliegen etwa beim Starten oder Landen, durch Stolpern oder Fehlverhalten auch zu Unfällen kommen kann. Wir sind bemüht, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Pilot führen.

Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr.

Bei Schäden an Personen durch Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige, vom Passagier verursachte Schäden an Ausrüstung, Piloten oder an Dritten haftet der Passagier.

Die Haftung durch Thermik-Flug, Inhaber, Gesellschafter und Piloten für Schäden des Passagiers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit durch Thermik-Flug, Inhaber, Gesellschafter und Piloten entstehen, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund, Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne bei Thermik-Flug, Inhaber, Gesellschafter und Piloten Rückgriff zu nehmen. Es gilt außerdem ausdrücklich, Haftung besteht für jede Art von Forderung bis zur Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen oder gesetzlich definierten Deckungssummen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den jeweiligen Piloten.

Zur Deckung der Ansprüche des Passagiers, etwa bei einem Unfall, besteht eine entsprechende Versicherung nach den Haftungsbestimmungen des deutschen Luftfahrtgesetzes. Mitgeführte Gegenstände (insbesondere Brillen, Kameras, Mobiltelefone und andere Wertgegenstände sowie Geld) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw. verstaut werden. Andernfalls kann Thermik-Flug für Abhandenkommen oder Beschädigung, z.B. während Start, Flug oder Landung, keine Haftung übernehmen.


Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist München.

Unsere Fluggebiete

1. Fluggebiet
Wallberg am Tegernsee/Rottach-Egern – Anfahrt

Startplatz „Kircherl“ (ca. 1.600 m ü. NN)
Startplatz „Hintermauer Alm“ (ca. 1.650 m ü. NN)

2. Fluggebiet
Brauneck bei Lenggries / Bad Tölz – Anfahrt

Startplatz „Garland” (ca. 1.500 m ü. NN)
Startplätze „Süd- bzw. Nordstart” (ca. 1.550 m ü. NN)

3. Fluggebiet
Blomberg bei Bad Tölz – Anfahrt

Startplatz „Heiglkopf“ (ca. 1.250 m ü. NN)